Visa & Aufenthaltsbewilligung und Krankenversicherung
Vor Ihrer Ankunft - Visa und Aufenthaltsbewilligung
Visa Voraussetzungen
Wenn Sie sich studienbedingt länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, müssen Sie über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, welche je nach Nationalität zuerst ein Visum erfordert. Nachdem wir die offiziellen Anmeldeunterlagen von Ihnen erhalten haben und Ihre Anmeldung für ein Austauschsemester gutheissen, senden wir Ihnen den offiziellen Zusagebrief der Universität St.Gallen.
- Staatsbürger von Ländern, die sich für ein Visum bewerben müssen: Mit dem Zusagenbrief können Sie sich für ein Visum an der nächsten Schweizer Botschaft oder Konsulat bewerben. Nachdem Sie den Zusagebrief erhalten haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich für ein Visum bewerben.
- Staatsnbürger von Ländern, bei denen Student Mobility die Visumsermächtigung zuschickt: Warten Sie bis Sie die Visumsermächtigung erhalten bevor Sie die nächste Schweizer Botschaft oder Konsulat kontaktieren. Mit der Visumsermächtigung geht der Visumsbewerbungsprozess erfahrungsgemäss nicht so lange.
Bitte sehen Sie sich die Tabelle an um herauszufinden, welche Nationalität sich für ein Visum bewerben muss.
Aufenthaltsbewilligung
Wer? (Staatsbürger der folgenden Länder)
|
Was? |
Wie? |
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Ungarn, Slovakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien und Zypern
|
Nichts |
Weder ein Visa noch eine Garantie für eine Aufenthaltsbewilligung ist erforderlich vor Ihrer Einreise in die Schweiz. Sie dürfen mit Ihrem Reisepass in die Schweiz einreisen.
|
Japan, Malaysia, Neuseeland, Vereinigtes Königreich und Singapur
|
Garantie für eine Aufenthaltsbewilligung* |
Die Garantie für eine Aufenthaltsbewilligung wird Ihnen von Student Mobility elektronisch zugeschickt*. Sie dürfen mit Ihrem Reisepass in die Schweiz einreisen.
*Ende Juni für das Herbstsemester und Mitte-November für das Frühjahrssemester.
|
Afghanistan, Algerien, Bangladesch, Burundi, Demokratische Republic Kongo, Guinea, Haiti, Irak, Iran, Kamerun, Libyen, Marokko, Nepal, Nord-Korea, Pakistan, Republik Kongo, Ruanda, Sri Lanka, Sudan, Süd-Sudan, Syrien und Vietnam |
Visa Beantragung
|
Sie dürfen sich physisch bei dem Schweizer Konsulat oder der Schweizer Botschaft in Ihrem Wohnland für ein Visa bewerben. Zeigen Sie der Schweizer Botschaft Ihren Zusagebrief der Universität St.Gallen um sich für ein Visa zu bewerben. Bewerben Sie sich so schnell wie möglich nachdem Sie den Zusagebrief erhalten haben. Apply as soon as possible after you have received your acceptance letter from us.You may enter Switzerland with the visa in your passport. |
alle anderen Länder
|
Garantie für ein Visa*
|
Die Visaermächtigung für eine Aufenthaltsbewilligung wird Ihnen von Student Mobility elektronisch zugeschickt*. Nachdem Sie diese erhalten haben, kontaktieren Sie schnellstmöglich die Schweizer Auslandsvertretung aufgeführt rechts oben im Formular um mit dem Antrag für ein Visum beginnen zu können. Die Schweizer Auslandsvertretung sollte bereits eine Kopie Ihrer Visaermächtigung haben.
*Ende Juni für das Herbstsemester und Mitte-November für das Frühjahrssemester.
|
*Die Universität St.Gallen wird für die Visumsermächtigungen und Aufenthaltsbewilligungen von den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen in Rechnung gestellt. Nachdem wir Ihnen das Dokument zugeschickt haben, sind Sie verpflichtet diese Kosten (CHF 96,- ) vor Ihrer Ankunft in St.Gallen an die Universität St.Gallen zurückzuerstatten. Die Zahlung erfolgt elektronisch und muss über eine Kreditkarte abgewickelt werden. Nach Erhalt der Zahlungsinformationen haben Sie für die Zurückerstattung zwei Wochen Zeit. Der Link zum Zahlungsportal wird Ihnen elektronisch zugestellt.
Bitte beachten Sie: Falls Sie Ihr Austauschsemester in St.Gallen absagen, nachdem Student Mobility bereits die Visaermächtigung oder die Aufenthaltsbewilligung beantragt haben, müssen Sie trotzdem für diese Kosten (CHF 96,-) aufkommen.
Aufenthaltsbewilligung/Visa = Arbeitserlaubnis?
Ein Studierendenvisa berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Eine von Ihrem Arbeitgeber nicht studienrelevante Arbeitsbewilligung muss von den kantonalen Behörden bewilligt werden. Aufgrund geltender Vorschriften ist es sehr unwahrscheinlich, dass Studierende mit nicht EU/EFTA-Nationalitäten eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Aufenthaltsbewilligung
Falls ihr Studienaufenthalt länger als 90 Tage (insgesamt) dauert, müssen Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Mit der Aufenthaltsbewilligung müssen Sie sich bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen binne 14 Tagen anmelden. (Mehr Informationen finden Sie in der Sektion "Nach Ihrer Ankunft") Die Bevölkerungsdienste werden jedem Studierenden eine Aufenthaltsbewilligung austellen.
Familiennachzug
Sie können Ihre Familie, Kinder etc. mit nach St.Gallen bringen, jedoch können wir bei Beantragung notwendiger Visa, Bewilligungen etc. nicht behilflich sein. Informationen über das Kinderkrippen-Angebot an der HSG finden Sie unter Beratungsstellen.
Reisen Ihre schulpflichtigen Kinder mit, müssen Sie selber Kontakt mit Schulen in der Umgebung aufnehmen.
Nach Ihrer Ankunft - Visa & Aufenthaltsbewilligung
Alle Studierenden, dessen akademischer Aufenthalt in St.Gallen länger als 90 Tage ist, müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei den St.Galler Bevölkerungsdiensten registrieren. Der Ablauf entsprechend Ihrer Nationalität finden Sie unten.
EU-EFTA-Bürger
Was müssen Sie mitbringen?
- gültiger Reisepass oder Ausweis
- Form R: Registration at the Resident's Office (Bevölkerungsdienste)
- ein Passbild (Passbild-Format)
- CHF 66.- für Ihre Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis Typ L)What to do?
Was müssen Sie tun?
- Gehen Sie zu den Bevölkerungsdiensten und nehmen Sie alle Dokumente (oben aufgelistet) und genügend Geldmittel mit um für die Aufenthaltsbewilligung zu bezahlen (bezahlbar in bar, Kredit- oder EC-Karte)
Was nun?
- Die Bevölkerungsdienste werden Ihre Form R stempeln und verifizieren. Danach laden Sie bitte einen Scan davon auf Ihrem Mobility-Online Account hoch.
Bürger Japans, Malaysias, Neuseelands und Singapurs
Was müssen Sie mitbringen?
- gültiger Reisepass oder Ausweis
- Form R: Registration at the Resident's Office (Bevölkerungsdienste)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- CHF 66.- für Ihre Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis Typ L)
- CHF 20.- Bearbeitungsgebühren
Was müssen Sie tun?
- Gehen Sie zu den Bevölkerungsdiensten und nehmen Sie alle Dokumente (oben aufgelistet) und genügend Geldmittel mit um für die Aufenthaltsbewilligung zu bezahlen (bezahlbar in bar, Kredit- oder EC-Karte)
- Nachdem Sie bei den Bevölkerungsdiensten waren wird Sie das St.Galler Migrationsbüro kontaktieren und Ihnen einen Termin (per postalischem Brief) zusenden um Ihre biometrischen Daten zu nehmen.* Der Brief wird Ihnen Auskunft über Zeit und Ort für das Ausführen dieses Schrittes geben. Die biometrischen Daten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert.
*Die Kosten für die Erfassung der Biometrischen Daten beläuft sich auf CHF 20.- und wird beim Termin beim St.Galler Migrationsbüro fällig sein.
- Nachdem Ihre biometrischen Daten erfasst sind, sollte Ihre Aufenthaltsbewilligung binne 10 Tagen ausgestellt werden und per Einschreiben an Ihre St.Galler Adresse geschickt werden.
Was nun?
- Laden Sie bitte einen Scan der gestempelten Form R auf Ihrem Mobility-Online Account hoch.
Bürger aller anderen Länder
Was müssen Sie mitbringen?
- gültiger Reisepass oder Ausweis
- Form R: Registration at the Resident's Office (Bevölkerungsdienste)
- CHF 66.- für Ihre Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis Typ L)
- CHF 20.- Bearbeitungsgebühren
Was müssen Sie tun?
- Gehen Sie zu den Bevölkerungsdiensten und nehmen Sie alle Dokumente (oben aufgelistet) und genügend Geldmittel mit um für die Aufenthaltsbewilligung zu bezahlen (bezahlbar in bar, Kredit- oder EC-Karte)
- Nachdem Sie bei den Bevölkerungsdiensten waren wird Sie das St.Galler Migrationsbüro kontaktieren und Ihnen einen Termin (per postalischem Brief) zusenden um Ihre biometrischen Daten zu nehmen.* Der Brief wird Ihnen Auskunft über Zeit und Ort für das Ausführen dieses Schrittes geben. Die biometrischen Daten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert.
*Die Kosten für die Erfassung der Biometrischen Daten beläuft sich auf CHF 20.- und wird beim Termin beim St.Galler Migrationsbüro fällig sein.
- Nachdem Ihre biometrischen Daten erfasst sind, sollte Ihre Aufenthaltsbewilligung binne 10 Tagen ausgestellt werden und per Einschreiben an Ihre St.Galler Adresse geschickt werden.
Was nun?
- Laden Sie bitte einen Scan der gestempelten Form R auf Ihrem Mobility-Online Account hoch.
Vor Ihrer Abreise aus St.Gallen
Nach Ihrer Ankunft in St.Gallen war es sehr wichtig, dass Sie sich bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen angemeldet haben. Jetzt zum Ende Ihres Aufenthalts ist es wichtig, dass Sie sich bei den Bevölkerungsdiensten abmelden. Bitte nehmen Sie Form D, füllen Sie sie aus und gehen damit zu den St.Galler Bevölkerungsdiensten. Die Bevölkerungsdienste werden die Form D dann mit einem Stempel versehen und Ihre Abmeldung verifizieren. Danach können Sie einen Scan der Form D auf Ihrem Mobility-Online Account hochladen. Sie können sich bis zu vier Wochen vor Ihrer Abreise bei den St.Galler Bevölkerungsdiensten abmelden.
Vor Ihrer Ankunft - Krankenversicherung
Welchen Krankenversicherungsnachweis benötige ich?
Privatpersonen die länger als 90 Tage in der Schweiz leben, sind vom gesetzteswesen her dazu verpflichtet, während Ihres Aufenthalts für ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Normalerweise werden nur Schweizer Versicherungspolicen anerkannt, wenn Sie jedoch angemessenen Beweis für Ihren ausreichenden Krankenversicherungsschutz erbringen können, wird das das die St.Gallr Bevölkerungsdienste akzeptieren. Bitte sehen Sie sich die Expandern unten "Nach Ihrer Ankunft" für die Länder-spezifischen Informationen an.
Krankenversicherungsnachweis nach Nationalität
Nationalität
|
Offiziell versicher in
|
Benötigte Dokumente
|
EU/EFTA oder Schweizer Staatsbürger:in
|
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slovakei, Slovenien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern |
- Europäische Krankenversicherungskarte
oder
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankenversicherer |
UK Staatsbürger:in
|
UK
|
- UK Global Health Insurance Card
oder
- Europäische Krankenversicherungskarte
oder
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankversicherer
|
Nicht-EU/EFTA oder nicht-Schweizer Staatsbürger:in
(Staatsbürger:in eines anderen Landes, bsp. Chinesischer Staatsbürger:in in Deutschland versichert) |
Deutschland
|
- Europäische Krankenversicherungskarte
oder
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankversicherer |
Nicht-EU/EFTA oder nicht-Schweizer Staatsbürger:in
(Staatsbürger:in eines anderen Landes, bsp. Chinesischer Staatsbürger:in in Frankreich versichert)
|
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slovakei, Slovenien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern |
Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankversicherer
|
Alle anderen Ländern
|
Alle anderen Länder
|
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankversicherer |
Falls Ihre Krankenkasse den Krankenversicherungsnachweis nicht ausfüllen kann, müssen Sie in der Schweiz eine ausreichende Krankenversicherung abschließen. Eine Liste der kostengünstigen Schweizer Krankenkassen finden Sie im Expander unten.
Wenn Sie in St.Gallen sind, müssen Sie Ihre Original-Immatrikulationsbescheinigung der Universität St.Gallen vorweisen. Die Immatrikulationsbestätigung aus Ihrer Mailbox in Compass (Studentenportal) können Sie bis Ende August (für das Herbstsemester) oder Januar (für das Frühjahrssemester) ausdrucken. Wir empfehlen Ihnen, die Bestätigung vor Ihrer Reise in die Schweiz auszudrucken.
Privat Versicherte
Wenn Sie privat versichert sind, muss Ihre Versicherung das Formular zur Bescheinigung der Krankenversicherung ausfüllen.
Wenn Ihre Versicherung das Bescheinigungsformular der Krankenversicherung nicht ausfüllen kann, müssen Sie eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen.
Die Monatspreise für die Krankenversicherung variieren je nach Alter und persönlichen Bedürfnissen zwischen ca. CHF 90 und CHF 290.
Wenn Sie privat versichert sind, muss Ihre Versicherung das Formular zur Bescheinigung der Krankenversicherung ausfüllen.
Wenn Ihre Versicherung das Bescheinigungsformular der Krankenversicherung nicht ausfüllen kann, müssen Sie eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen.
Die Monatspreise für die Krankenversicherung variieren je nach Alter und persönlichen Bedürfnissen zwischen ca. CHF 90 und CHF 290.
Falls Sie sich in der Schweiz versichern möchten, können Sie dies gerne tun. Um verschiedene Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, empfehlen wir Ihnen die Webseite Comparis. Untenstehend haben wir einige Beispiele an kostengünstigen Versicherern aufgelistet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie selber dafür verantwortlich sind, die genauen Versicherungskonditionen der einzelnen Krankenkassenanbieter zu überprüfen.
Nach Ihrer Ankunft - Krankenversicherung
Nach Ihrer Ankunft in St.Gallen müssen Sie nachweisen, dass Sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Art Ihrer Krankenversicherung ab. Sehen Sie sich die untenstehenden Expander an und beziehen Sie sich auf die jeweiligen Länder.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen ausgedruckten Scan Ihres Krankenversicherungsnachweises vorzeigen müssen.
EU/EFTA Bürger die in einem EU/EFTA-Mitgliedsstaat versichert sind
Krankenversicherungsnachweis je nach Nationalität
Nationalität
|
Offiziell versichert in
|
Erforderliche Dokumente
|
EU/EFTA oder Schweizer Staatsbürger, die in einem EU/EFTA-Land krankenversichert sind
|
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slovakei, Slovenien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern |
- Europäische Krankenversicherungskarte
oder (ausgedruckter Scan der Vorder- und Rückseite)
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankenversicherer
und
- Form C: Antrag auf Freistellung von der Krankenkassenpflicht
- Original-Immatrikulationsbestätigung der Universität St.Gallen*.
|
|
|
*Sie können die Immatrikulationsbestätigung aus Ihrer Mailbox in Compass (Studentenportal) bis Ende August (für das Herbstsemester) oder Januar (für das Frühjahrssemester) ausdrucken.
|
Nicht-EU/EFTA Bürger die in einem EU/EFTA-Mitgliedsstaat versichert sind
Krankenversicherungsnachweis je nach Nationalität
Nationalität
|
Offiziell versichert in
|
Erforderliche Dokumente
|
Nicht-EU/EFTA oder Nicht-Schweizer Staatsbürger (bsp. Chinesischer Staatsbürger in Frankreich versichert) die in einem EU/EFTA-Land pivat-versichert sind
|
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slovakei, Slovenien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern |
- Europäische Krankenversicherungskarte (ausgedruckter Scan der Vorder- und Rückseite)
oder
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankenversicherer
und
-Form C: Antrag auf Freistellung von der Krankenkassenpflicht
- Original-Immatrikulationsbestätigung der Universität St.Gallen*.
|
|
|
*Sie können die Immatrikulationsbestätigung aus Ihrer Mailbox in Compass (Studentenportal) bis Ende August (für das Herbstsemester) oder Januar (für das Frühjahrssemester) ausdrucken.
|
Bürger aller anderen Staaten die in einem nicht-EU/EFTA-Mitgliedsstaat versichert sind
Krankenversicherungsnachweis je nach Nationalität
Nationalität
|
Offiziell versichert in
|
Erforderliche Dokumente
|
Alle anderen Nationalitäten
|
Nicht-EU, Nicht-EFTA
|
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankenversicherer
und
- Form C: Antrag auf Freistellung von der Krankenkassenpflicht
- Original-Immatrikulationsbestätigung der Universität St.Gallen*.
|
|
|
*Sie können die Immatrikulationsbestätigung aus Ihrer Mailbox in Compass (Studentenportal) bis Ende August (für das Herbstsemester) oder Januar (für das Frühjahrssemester) ausdrucken.
|
Bürger aller anderen Staaten die in Deutschland versichert sind
Krankenversicherungsnachweis je nach Nationalität
Nationalität
|
Offiziell versichert in
|
Erforderliche Dokumente
|
Nicht-EU, Nicht-EFTA, Nicht-Schweiz
|
Deutschland
|
- Europäische Krankenversicherungskarte (ausgedruckter Scan der Vorder- und Rückseite)
oder
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankenversicherer
und
- Form C: Antrag auf Freistellung von der Krankenkassenpflicht
- Original-Immatrikulationsbestätigung der Universität St.Gallen*.
|
|
|
*Sie können die Immatrikulationsbestätigung aus Ihrer Mailbox in Compass (Studentenportal) bis Ende August (für das Herbstsemester) oder Januar (für das Frühjahrssemester) ausdrucken.
|
UK Bürger die in UK versichert sind
Krankenversicherungsnachweis je nach Nationalität
Nationalität
|
Offiziell versichert in
|
Erforderliche Dokumente
|
UK
|
UK
|
- UK Global Health Insurance Card (ausgedruckter Scan der Vorder- und Rückseite) oder
- European Health Insurance Card
(ausgedruckter Scan der Vorder- und Rückseite) oder
- Health Insurance Certification, unterschrieben vom heimischen Krankenversicherer
und
- Form C: Antrag auf Freistellung von der Krankenkassenpflicht
- Original-Immatrikulationsbestätigung der Universität St.Gallen*.
|
|
|
*Sie können die Immatrikulationsbestätigung aus Ihrer Mailbox in Compass (Studentenportal) bis Ende August (für das Herbstsemester) oder Januar (für das Frühjahrssemester) ausdrucken.
|
Privat Versicherte
Wenn Sie privat versichert sind, muss Ihre Versicherung das Formular zur Bescheinigung der Krankenversicherung ausfüllen.
Wenn Ihre Versicherung das Bescheinigungsformular der Krankenversicherung nicht ausfüllen kann, müssen Sie eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen.
Die Monatspreise für die Krankenversicherung variieren je nach Alter und persönlichen Bedürfnissen zwischen ca. CHF 90 und CHF 290.
Wenn Sie privat versichert sind, muss Ihre Versicherung das Formular zur Bescheinigung der Krankenversicherung ausfüllen.
Wenn Ihre Versicherung das Bescheinigungsformular der Krankenversicherung nicht ausfüllen kann, müssen Sie eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen.
Die Monatspreise für die Krankenversicherung variieren je nach Alter und persönlichen Bedürfnissen zwischen ca. CHF 90 und CHF 290.
Falls Sie sich in der Schweiz versichern möchten, können Sie dies gerne tun. Um verschiedene Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, empfehlen wir Ihnen die Webseite Comparis. Untenstehend haben wir einige Beispiele an kostengünstigen Versicherern aufgelistet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie selber dafür verantwortlich sind, die genauen Versicherungskonditionen der einzelnen Krankenkassenanbieter zu überprüfen.
Beispiele an Schweizer Krankenversicherungen
Wenn Sie privat versichert sind, muss Ihre Versicherung das Formular zur Bescheinigung der Krankenversicherung ausfüllen.
Wenn Ihre Versicherung das Bescheinigungsformular der Krankenversicherung nicht ausfüllen kann, müssen Sie eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen.
Die Monatspreise für die Krankenversicherung variieren je nach Alter und persönlichen Bedürfnissen zwischen ca. CHF 90 und CHF 290.
Falls Sie sich in der Schweiz versichern möchten, können Sie dies gerne tun. Um verschiedene Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, empfehlen wir Ihnen die Webseite Comparis. Untenstehend haben wir einige Beispiele an kostengünstigen Versicherern aufgelistet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie selber dafür verantwortlich sind, die genauen Versicherungskonditionen der einzelnen Krankenkassenanbieter zu überprüfen.
Andere Versicherungen
Nebst der Krankenversicherung empfehlen wir zusätzlich eine Haftpflichtversicherung. Falls Sie während Ihres Gastaufenthaltes beabsichtigen Auto zu fahren, empfehlen wir Ihnen ausserdem eine KFZ-Versicherung. Detaillierte Informationen finden Sie im "Arrival Guide" welcher im Downloadbereich verfügbar ist.
Gesundheit & Sicherheit
Gesundheit
Unwohlsein, Krankheiten oder akute Notfälle können uns aus der Bahn werfen. Damit Sie sich trotzdem sicher fühlen, empfehlen wir Ihnen, im Ernstfall eine Arztpraxis. St.Gallen verfügt über ein modernes Ärztehaus mit mehrsprachigen Ärzten verschiedener Fachrichtungen sowie das Kantonsspital St.Gallen in der Rorschacher Strasse 95 (für akute Notfälle). In allgemeine Übersicht der Beratungsstellen an der Universität St.Gallen finden Sie im StudentWeb unter Services - Beratungsstellen.
Schweizer Notfallnummern finden Sie hier und auf der Notfall-Karte der Universität St.Gallen.
Sicherheit
Die Schweiz gilt als eines der sichersten Länder weltweit. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass der Campus der Universität St.Gallen ein öffentlich zugänglicher Campus ist. Das heisst, dass Studierende, Angestellte, Anwohner und Touristen freien Zugang zu den Räumlichkeiten der HSG haben. Wir raten Ihnen daher, Ihr Eigentum nicht unbeaufsichtigt zu lassen und Ihre Wertsachen immer bei sich zu tragen.